Leistungen zum Arbeitnehmer:innenschutz
Arbeitnehmer:innen tragen maßgeblich zum Erfolg eines Unternehmens bei, insofern ist seitens des Arbeitgebers hohes Augenmerk auf deren Sicherheit und Gesundheit zu legen, um so auf deren Leistungsfähigkeit bauen zu können.
Unter diesem Gesichtspunkt haben sich Arbeitgeber gemäß dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Präventivkräfte zur Erhaltung der Sicherheit und Gesundheit der ArbeitnehmerInnen zu bedienen. Verfügt ein Arbeitgeber nicht über Personal mit einer diesbezüglich anerkannten Fachausbildung, kann sich dieser mitunter einer externer Sicherheitsfachkraft bedienen.
Die nachfolgende Auflistung zeigt einen Ausschnitt an Dienstleistungen, welche die „gks GmbH“ in diesem Themengebiet erbringen kann:
✓ | Arbeitsplatzevaluierungen § 4 ASchG |
✓ | Ausübung der Präventionsdienste als Sicherheitsfachkraft § 73 (2) ASchG |
✓ | Beratung bei Planungen von Arbeitsstätten § 76 (3) Z 2 ASchG |
✓ | Beratung bei der Beschaffung oder Änderung von Arbeitsmitteln § 76 (3) Z 3 ASchG |
✓ | Beratung bei der Einführung von Arbeitsstoffen § 76 (3) Z 4 ASchG |
✓ | Beratung bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung § 76 (3) Z 5 ASchG |
✓ | Beratung bei der Organisation des Brandschutzes und von Maßnahmen zur Evakuierung § 76 (3) Z 7 ASchG |
✓ | Beratung bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren § 76 (3) Z 8 ASchG |
✓ | Beratung bei der Festlegung von Maßnahmen zur Gefahrenverhütung § 76 (3) Z 9 ASchG |
✓ | Beratung bei der Organisation der Unterweisung und bei der Erstellung von Betriebsanweisungen § 76 (3) Z 10 ASchG |
✓ | Beratung und Begleitung in Verwaltungsverfahren § 76 (3) Z 11 ASchG |
gks GmbH gibt Sicherheit.
Gerne wird Ihre Anfrage in einem unverbindlichen und kostenlosen Erstgespräch bedient.